Jede volljährige Person kann grundsätzlich eine rechtliche Betreuung übernehmen. Allerdings muss sie für die Tätigkeit geeignet sein. Ob die Eignung vorliegt, prüft die Betreuungsbehörde.
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Jede volljährige Person kann grundsätzlich eine rechtliche Betreuung übernehmen. Allerdings muss sie für die Tätigkeit geeignet sein. Ob die Eignung vorliegt, prüft die Betreuungsbehörde.