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Kann die betreute Person ihre rechtlichen Angelegenheiten auch noch selber erledigen?

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Betreuer:innen sollen nur in den Bereichen tätig werden, in denen die Betreuten  Unterstützung benötigen. Das kann zum Beispiel sein: Unterstützung bei Anträgen, Hilfe beim Umgang mit Finanzen oder Schulden, beim Umgang mit Ärztinnen und Ärzten oder Pflegediensten, Vermietern, Hilfe beim Bearbeiten der Post. 

Im Vordergrund sollte die Beratung und unterstützende Begleitung der betreuten Person stehen, nicht die stellvertretende Übernahme der Aufgaben.

Betreuer:innen sollen die Selbstbestimmung der Betroffenen achten, erhalten und stärken.