Durch Krankheit, Unfall oder Alter kann es plötzlich und unerwartet zu Situationen kommen, in denen Sie selbst notwendige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen könnten.
Für diese Situationen können Sie Vorsorge treffen. Sie stellen damit sicher, dass ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten sind:

  • eine Vorsorgevollmacht
  • eine Betreuungsverfügung
  • eine Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

Sie haben eine Person zu der Sie vollstes Vertrauen haben? Sie sind noch geschäftsfähig? Sie möchten eine rechtliche Betreuung vermeiden? Hier kann die Vorsorgevollmacht ein Weg zur Vorsorge sein.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, übertragen. Sie legen dabei die Angelegenheiten und Bereiche fest, in denen Sie ihre Vertrauensperson rechtlich vertreten kann.

Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen dabei die Möglichkeit die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden.

Bei der Erstellung einer Vollmacht und deren Ausübung gibt es einiges zu beachten. Wer bevollmächtigt wird, ist ebenso wie der Umfang und die Form einer Vollmacht im Einzelfall genau abzuwägen.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden bzw. eine neue Vollmacht erteilt werden. Voraussetzung für die Änderung/ den Widerruf ist, dass Sie geschäftsfähig sind.

Die Betreuungsvereine beraten Sie zu diesen und weiteren Fragen der Vorsorgevollmacht. Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Die Angebote finden Sie hier.

Die Angebote richten sich auch an Bevollmächtigte.

Betreuungsverfügung

Aus den verschiedensten Gründen ist die Anordnung einer rechtlichen Betreuung manchmal nicht vermeidbar.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld bestimmen, wer – im Ernstfall –  durch das Betreuungsgericht als Betreuer:in bestellt werden soll. Auch können Sie bestimmte Personen von der Bestellung als Betreuer:in ausschließen. Das Gericht ist an diese Festlegungen gebunden und kann nur in Ausnahmefällen davon abweichen.

Möglich ist es auch, inhaltliche Vorgaben für die Führung der Betreuung festzulegen. Das können Wünsche oder Gewohnheiten sein, die beachtet werden sollen. Aber auch, der bevorzugte Ort der Pflege oder Behandlung.

Eine Betreuungsverfügung kann auch neben einer Vorsorgevollmacht erteilt werden, etwa wenn die Vorsorgevollmacht bestimmte Bereiche nicht abgedeckt hat oder die bevollmächtigte Person ausfällt.

Zur Betreuungsverfügung können Sie sich bei den Betreuungsvereinen beraten lassen. Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Die Angebote finden Sie hier.

Patientenverfügung

Plötzlich oder absehbar, kann es zu Situationen kommen, in denen Sie einwilligungsunfähig sind. Sie könnten dann in Ihre medizinischen Behandlungen selbst nicht mehr einwilligen und Entscheidungen treffen.

Für solch einen Fall können Sie vorab schriftlich bestimmen, in welchen Lebens- und Behandlungssituationen Sie in konkrete medizinischen Maßnahmen einwilligen und welche Sie untersagen wollen. Ärzt:innen müssen diese Festlegungen unmittelbar umsetzen und beachten.

Betreuer:innen und Bevollmächtigte überwachen dies und sorgen dafür, Ihren Willen und Wünschen Geltung zu verschaffen.

Die Betreuungsvereine bieten Informationen zur Erstellung und Ausübung von Patientenverfügungen. Wir bieten regelmäßig auch Informationsveranstaltungen dazu. Die Angebote finden Sie hier.

Video zur Kurzinformation:

Schauen Sie sich unseren Videoclip an, um sich in Kürze zu informieren, wann und warum diese Instrumente so wichtig sind.

Setzen Sie sich im Anschluss mit dem Betreuungsverein Ihres Bezirks in Verbindung und lassen Sie sich individuell und kostenfrei beraten.