Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und Sie ihre Angelegenheiten im Rechtsverkehr (Behörden, Finanzen, Wohnung, Gesundheit oder ähnliches) deshalb nicht mehr alleine regeln können, dann könnte eine rechtliche Betreuung für Sie hilfreich sein.
Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer Anordnung einer rechtlichen Betreuung berät sie der Betreuungsverein in Ihrem Stadtbezirk.
Wenn Sie bereits betreut werden und mit der Art der Betreuungsführung nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin suchen und Ihre Wünsche zur Betreuungsführung äußern.
Wenn dies nichts bringt, können Sie
- beim Betreuungsgericht die Entlassung des Betreuers/ der Betreuerin anregen – mit einer Begründung, warum Sie finden, dass die Entlassung für notwendig ist.
- dem Betreuungsgericht eine andere geeignete Person vorschlagen. Diese muss zur Übernahme Ihrer Betreuung bereit sein. War bislang eine Person tätig, die beruflich Betreuungen führt, kann diese auf Ihren Wunsch hin durch eine ehrenamtliche Person ersetzt werden. Hierzu müssen Sie sagen, dass Sie eine ehrenamtliche Person gefunden haben, die zur Übernahme Ihrer Betreuung bereit ist.
- Sie können sich gegen die Anordnung der Betreuung beschweren, das heißt rechtlich “Beschwerde einlegen”. Die Beschwerde kann auf die Auswahl der Betreuerin/ des Betreuers beschränkt werden.