Rechtliche Betreuung bedeutet die Vertretung in verschiedenen Bereichen. Das Spektrum der Aufgaben reicht von der Vermögenssorge, Zustimmungen zu Heilbehandlungen und der Bestimmung des Aufenthalts sowie die Organisation von Hilfen bis hin zu Verwaltungsaufgaben.
Zu den Aufgaben gehört nicht die Ausführung lebenspraktischer Hilfen (wie z.B. Körperpflege, Haushaltsführung).
Die Wünsche des betreuten Menschen stehen dabei im Vordergrund.
Ehrenamtliche Betreuer:innen haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, entweder als Pauschale (seit 01.01.2023 jährlich 425 €), oder als Abrechnung unter Vorlage von Einzelbelegen.
Die Berliner Betreuungsvereine beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer:innen. Wir bieten regelmäßig Einführungsseminare, Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuer:innen an. Die Angebote finden Sie hier.
Wenn Sie bereits als Betreuer:in im Ehrenamt bestellt sind oder Interesse haben, künftig eine Betreuung ehrenamtlich zu führen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.