Welche Betreuerinnen/Betreuer können und welche Betreuerinn/Betreuer müssen mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Verhinderungsbetreuung vereinbaren? Wann liegt ein Verhinderungsfall vor, in dem ein Betreuungsverein als Vertreter von verhinderten rechtlichen Betreuern bestellt werden bzw. tätig werden kann? Welche Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich Betreuenden und dem Betreuungsverein ist Voraussetzung für eine Vertretung der/des ehrenamtlich Betreuenden durch den Betreuungsverein im Verhinderungsfall?
Wir bitten um Anmeldung unter 030 – 30 09 69 810 oder cura-cw@nbhs.de