Aufgabe der Betreuer:innen ist es, die betroffenen Menschen in ihrer Lebensführung zu unterstützen. Betreuer:innen müssen dabei die Betreuung stets zum Wohl der betreuten Menschen führen, wobei die Wünsche der Betroffenen sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung im Vordergrund stehen. Den betreuten Menschen wird dadurch i.d.R. nicht das Recht genommen, ihre Angelegenheiten weiterhin eigenständig zu regeln. Die Vertretungsbefugnis der Betreuer:innen (sog. „Aufgabenkreise“) legt das Betreuungsgericht nach Prüfung der Notwendigkeit fest.