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Wie müssen rechtliche Betreuer:innen mit den Angelegenheiten der betreuten Personen umgehen?

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Betreuer:innen müssen die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person beachten. Diese stehen in der rechtlichen Betreuung an erster Stelle. Wenn die Wünsche die Person oder das Vermögen der Betroffenen erheblich schädigen würden oder die Umsetzung der Wünsche den Betreuer:innen nicht zumutbar ist, kann jedoch davon abgewichen werden. Betreuer:innen müssen deshalb wichtige Entscheidungen vor ihrer Umsetzung mit den Betroffenen besprechen.

Zu berücksichtigen sind dabei die persönlichen Wünsche, Lebenseinstellungen, Lebensumstände und Wertvorstellungen der betreuten Person.