Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung!
Auch werden durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung die Betroffenen nicht geschäftsunfähig.
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Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung!
Auch werden durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung die Betroffenen nicht geschäftsunfähig.