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Kann ein Angehöriger oder ein Ehegatte zum rechtlichen Betreuer bestellt werden?

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Die betroffene Person kann Wünsche äußern, wer die Betreuung übernehmen soll.

Ehrenamtliche (Ehegatten, nahe Angehörige, Freund:innen oder sonstige bürgerschaftlich engagierte Personen) werden vorrangig vom Betreuungsgericht als Betreuer:innen bestellt.

Voraussetzung der Betreuerbestellung ist, dass die Betreuer:in für dieses Amt geeignet ist und keine Interessenkonflikte zur betroffenen Person bestehen.